Entgelttabelle der BVG
Mehr als Bezahlung: der TV-N Berlin
Das Gehalt für Arbeitnehmer*innen der BVG ist in Entgeltgruppen festgelegt. Diese entnimmst du der einzelnen Stellenausschreibung. Eine Übersicht unserer aktuellen Stellenangebote findest du auf Jobs.
Die Entgeltgruppen des TV-N Berlin sind in fünf Stufen aufgeteilt. Beginnend mit der Stufe 1 wird die jeweils nächste Stufe innerhalb der Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit (§ 4 TV-N Berlin) erreicht. Eine Ausnahme gilt für bereits ausgebildete Fahrer*innen, die ihr Arbeitsverhältnis gleich in der Stufe 3 beginnen.
Tabelle der Monatsentgelte (in Euro) – gültig ab 1. Januar 2024 –
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
15 | 5.912,92 | 6.081,59 | 6.250,23 | 6.418,90 | 6.587,55 |
14 | 5.394,59 | 5.546,69 | 5.698,78 | 5.850,93 | 6.003,02 |
13 | 4.923,36 | 5.060,44 | 5.197,49 | 5.334,59 | 5.471,65 |
12 | 4.522,94 | 4.637,22 | 4.751,47 | 4.865,72 | 4.988,56 |
11 | 4.162,37 | 4.265,12 | 4.367,86 | 4.470,59 | 4.573,36 |
10 | 3.834,57 | 3.926,82 | 4.019,13 | 4.111,41 | 4.203,70 |
9 | 3.586,02 | 3.669,95 | 3.753,88 | 3.837,82 | 3.921,73 |
8 | 3.333,52 | 3.408,69 | 3.483,87 | 3.559,03 | 3.634,18 |
7 | 3.111,27 | 3.178,44 | 3.245,62 | 3.312,82 | 3.380,02 |
6 | 2.884,21 | 2.944,17 | 3.004,11 | 3.064,04 | 3.124,00 |
5 | 2.700,06 | 2.753,41 | 2.806,79 | 2.860,12 | 2.935,46 |
4 | 2.572,93 | 2.624,36 | 2.675,80 | 2.727,24 | 2.787,98 |
3 | 2.509,24 | 2.558,66 | 2.608,07 | 2.657,47 | 2.706,84 |
2 | 2.354,50 | 2.398,53 | 2.442,55 | 2.486,62 | 2.530,62 |
1 | 2.155,18 | 2.192,87 | 2.230,54 | 2.268,21 | 2.305,91 |
Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeberin und Gewerkschaft geschlossen. Der Vertrag regelt die Standards für Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, etc.) der Beschäftigten einer Branche oder eines Unternehmens.
Für alle Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe ist der Spartentarifvertrag TV-N Berlin gültig. Dieser beinhaltet unter anderem die Vorgaben zur Eingruppierung der Entgeltgruppen. Der TV-N Berlin wird zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Berlin-Brandenburg vereinbart.
Der TV-N Berlin bringt dir als Mitarbeiter*in viele Vorteile – und zwar nicht nur eine faire Bezahlung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Religion.
- Der TV-N Berlin ist rechtlich bindend: Für Beschäftigte und Arbeitgeberin
- Der TV-N Berlin schafft Transparenz: Du weißt, welche Leistungen dir zustehen
- Der TV-N Berlin gibt dir Sicherheit: Die Regelungen rund um dein Gehalt etc. sind festgeschrieben und können nicht einseitig geändert werden
Keine Anwendung findet der TV-N Berlin jedoch unter anderem auf Auszubildende, Volontär*innen und Praktikant*innen.
FAQs Tarifvertrag, TV-N Berlin
Wie lange dauert die Probezeit?
- 6 Monate
Wie viel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit?
- 37,5 Stunden wöchentlich
Welche Arbeitszeitmodelle werden angeboten?
- wo es möglich ist, gilt Gleitzeit
- Teilzeit ist möglich
- wo es möglich ist, wird mobiles Arbeiten (10 Tage pro Monat) angeboten
Wie viele Urlaubstage werden angeboten?
- bei weniger als 4 Jahren Betriebszugehörigkeit – 28 Tage Urlaub
- bei mindestens 4 Jahren Betriebszugehörigkeit – 29 Tage Urlaub
- bei mindestens 8 Jahren Betriebszugehörigkeit – 30 Tage Urlaub
Welche Zeitzuschläge kann ich bei Schichtdienst erwarten?
- Überstunden 30 %
- Nachtarbeit 25 %
- Sonntagsarbeit 25 %
- für Feiertagsarbeit sowie für Arbeit am Ostersonntag und am Pfingstsonntag 135 %
- Arbeit am Tag vor Ostersonntag, vor Pfingstsonntag und am 31. Dezember 40 %
- Arbeit an Samstagen ab 13 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschichtarbeit anfällt, sowie für Arbeit am 24. Dezember 20 %
Gibt es Weihnachtsgeld?
Die BVG zahlt eine Weihnachtszuwendung.
- ab November 2024 – 1.900 Euro (bei unterjährigen Einstellungen wird die Zuwendung anteilig ausgezahlt)
Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge?
- Die BVG ist Mitglied bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) und zahlt für alle Beschäftigten den Arbeitgeberinnenanteil. Der Arbeitnehmeranteil ist verpflichtend und Teil des Arbeitsvertrages.